Als führender mittelständischer Gebäudedienstleister sind wir stets bestrebt, über die neuesten Entwicklungen in unserer Branche zu informieren. Der Jahreswechsel 2023/2024 markiert einen wichtigen Schritt in der Tarifpolitik für das Gebäudereiniger-Handwerk in Deutschland. Mit dem Beginn des neuen Jahres tritt die zweite Stufe des Tarifvertrags in Kraft, die eine Erhöhung der Branchenmindestlöhne mit sich bringt. Dieser Artikel beleuchtet die Details und Auswirkungen dieser Veränderungen.

Erhöhung der Branchenmindestlöhne

Zum 1. Januar 2024 steigt der Branchenmindestlohn (Lohngruppe 1) für ungelernte Arbeitskräfte im Gebäudereiniger-Handwerk von 13 Euro auf 13,50 Euro. Dies stellt eine signifikante Erhöhung dar, die die Attraktivität der Branche für neue und bestehende Arbeitskräfte steigert. Für qualifizierte Gesellinnen und Gesellen (Lohngruppe 6) erhöht sich der Mindestlohn von 16,20 Euro auf 16,70 Euro. Diese Erhöhungen sind ein deutliches Zeichen für die Anerkennung und Wertschätzung der Fachkräfte in unserem Sektor.

Allgemeinverbindlichkeit der Mindestlöhne

Gemäß dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind diese Branchenmindestlöhne allgemeinverbindlich. Das bedeutet, sie gelten bis zum Jahresende 2024 bundesweit sowohl für tarifgebundene als auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und Beschäftigte. Diese Regelung gewährleistet einheitliche Wettbewerbsbedingungen und stärkt die Position der Arbeitnehmer in der Branche.

Fortschrittlicher Rahmentarifvertrag

Neben der Lohnerhöhung bleibt der unbefristete und allgemeinverbindliche Rahmentarifvertrag weiterhin in Kraft. Dieser Vertrag regelt unter anderem 30 Urlaubstage, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Zuschüsse für Erschwernis- und Belastungsarbeit. Diese Bestimmungen tragen wesentlich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei und zeigen das Engagement der Branche für ihre Mitarbeiter.

Ausblick auf die Tarifrunde 2024

Die Tarifrunde 2024 wird als „extrem herausfordernd“ angesehen. Die Gewerkschaft IG BAU tritt mit erheblichen finanziellen Forderungen auf, was auf intensive Verhandlungen hindeutet.

Fazit

Die Erhöhung der Branchenmindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk ist ein bedeutender Schritt für unsere Branche. Sie spiegelt die Wertschätzung der harten Arbeit unserer Mitarbeiter wider und trägt dazu bei, den Sektor für potenzielle neue Arbeitskräfte attraktiver zu machen. Wir als Dienstleister in diesem Bereich verstehen die Bedeutung dieser Entwicklungen und sind bestrebt, unsere Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern, um den neuen Standards gerecht zu werden. Wir blicken gespannt auf die anstehenden Tarifverhandlungen und sind zuversichtlich, dass sie positive Veränderungen für alle Beteiligten bringen werden.

Quelle: Die Gebäuedienstleister – Bundesinnungsverband